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Bis zu 45% Investitionszuschuss für gastgewerblich-touristische Betriebe im Land Brandenburg


Insbesondere für kleinere Unternehmen aus dem touristischen Bereich gibt es in vielen Landkreisen das sog. LEADER-Programm, mit dem Investitionen bis zu 45% bezuschusst werden können. Die Höchstzuschusssumme beträgt hierbei 200 TEUR (netto).

Die wirtschaftspolitischen Ziele des LEADER-Programms sind in den einzelnen Landkreisen individuell schwerpunktmäßig festgelegt und müssen bei einer Beantragung unbedingt Beachtung finden. Das LEADER-Programm ist nur im Rahmen eines zweistufigen Antragsverfahrens erhältlich, wobei in der ersten Stufe ein Projekt eingereicht werden muss. Die sog. LEADER-Aktionsgruppen (LAG) entscheiden dann regional unterschiedlich nach ihrem Schwerpunkt, welches Projekt tatsächlich einen Zuschussantrag stellen darf.

Es handelt sich also in der ersten Phase um eine Bewerbungsrunde, bei der wesentliche Projektmerkmale und erste betriebswirtschaftliche Eckdaten abgebildet werden müssen. Die Entscheidung erfolgt nach einem Punkteschema und nach der Anzahl und der Güte der eingegangen Bewerbungen.

Erst nach erfolgreicher Bewerbung kann der Antrag gestellt werden, hierbei müssen natürlich weitere konzeptionelle und vertiefende Informationen vorgelegt werden, letztendlich auch der Nachweis einer Gesamtfinanzierung.

Seit vielen Jahren betreuen wir unsere Mandanten sehr erfolgreich bei der kompletten Bewerbung und Beantragung der LEADER-Zuschüsse. Das Antragsverfahren gilt gerade für kleinere Unternehmen als komplex, so dass professionelle Hilfe hier angezeigt ist. Weitere Informationen zum Programm geben wir gerne. Im Rahmen eines unverbindlichen Vorgespräches prüfen wir auch, inwiefern sich ein Unternehmen in einem „LEADER“-Gebiet befindet

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