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Unternehmensberater Andreas Scheiner

Dipl. Kfm Andreas Schreiner

Geschäftsführender Gesellschafter der tietz & schreiner unternehmensberatung GmbH

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Herr Schreiner verfügt über langjährige Erfahrungen in der allgemeinen strategischen Beratung, bei Unternehmensnachfolgen und im Bereich Unternehmensverkauf/M&A Beratung sowie im Sanierungs- und Restrukturierungsmanagement.

 

Er verfügt zudem über mehrjährige Erfahrungen als Interimsmanager, u.a. für eine Berliner Hotelkette (Multibrand).

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Allgemeines: 

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  • bei der KfW-Mittelstandsbank (Beratungsagentur, vorm. DtA) auditierter Berater seit 1995/96;

  • Handelsrichter an der Kammer für Handelssachen 98 am Landgericht Berlin (seit 1999);

  • Notgeschäftsführer/Liquidator auf Bestellung der Amtsgerichte Charlottenburg und Potsdam sowie im Auftrage des Landes Berlin zur Abwicklung einer Landesgesellschaft;

  • Beisitzer in der Einigungsstelle für Wettbewerbsfragen bei der IHK zu Berlin;

  • Sachkundiger bei der IHK zu Berlin, Gutachter im Rahmen der Runden Tische u.a. für die IHK Berlin und die IHK Potsdam;

  • Buchveröffentlichungen: Der Pleite keine Chance (zweite völlig überarbeitete Neuauflage, Erstverlag 1995/96) in 2002/2003,  Fachbuch, ca. 200 Seiten mit Analyse - CD - Rom, Verlagsanstalt Handwerk, Düsseldorf
     

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Notgeschäftsführungen und Liquidationen - Beispiele:

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  • MIG -Management und Informationstechnologie im Gesundheitswesen GmbH i.L. HRB 85 946, Notgeschäftsführung und Liquidation;

  • ASK Arbeitsgruppe für Stadtplanung und Kommunalbau GmbH i.L., Potsdam, HRB 10643 P, Notgeschäftsführung; 

  • Wohnstil GmbH, HRB 76763 B, Nachtragsliquidation; 

  • Schmidt-Berschet Verwaltungs GmbH, HRB 14351, Nachtragsliquidation;

  • Krankenhaus Moabit gGmbH i.L., Berlin, HRB 65159, geordnete Abwicklung/Liquidation - erfolgreich abgeschlossen

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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Liquidation nicht zwingend das Ergebnis einer Insolvenz ist, auch die Geschäftsaufgabe bedarf bei Kapitalgesellschaften eines Liquidators. Hierzu werden aufgrund der Komplexität der Zusammenhänge gelegentlich externe Liquidatoren von Gerichten bestellt, wenn die Gesellschaft keinen Liquidator stellen kann/will.

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