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- 21. Aug. 2014
Neue GRW - Zuschussrichtlinie für Brandenburg - Fördersätze bis 40% - Anträge jetzt stellen
Am 1.7.2014 trat die noch bezgl. der Förderbedingungen zu spezifizierende GRW-Richtlinie im Land Brandenburg in Kraft. Anträge, die bis zum 30.6.2014 gestellt und nicht mehr bewilligt werden konnten, werden automatisch in die neue Richtlinie überführt, ein vorzeitiger Vorhabensbeginn "auf eigenes Risiko" ist für diese Anträge aber möglich. Wer Investitionen in den nächsten my. 36 Monaten plant und bis zu 40% Zuschüsse einplanen möchte, sollte schon heute einen qualifizierten