Suche

- 1. Sept. 2016
Die ungeliebten Erben - das Problem mit dem Pflichtteil
Die Gründe für ein Zerwürfnis von potentiellen Erblassern und Erben sind vielfältig, mal sind die zwischenmenschlichen Beziehungen schuld, mal gibt es gar keine, gerade wenn es sich um vor-/außeheliche Kinder aus der "Sturm- und Drangzeit" handelt. Da kommt schnell der Gedanke auf, "die oder den enterbe ich aber". Doch hier schützt das deutsche Recht potentielle Erben mit dem Pflichtteilsrecht. Dies bedeutet stark vereinfacht, dass der Erblasser zwar sein Erbe testamentarisch