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ERP Digitalisierungs- und Innovationskredit mit bis zu 70% Haftungsfreistellung

Wer als junges Unternehmen, Freiberufler oder (größeres) mittelständisches Unternehmen Innovationen umsetzen oder in digitale Anwendungen, Prozesse oder Dienstleistungen investieren möchte, kann auf ein maßgeschneidertes Förderdarlehen der KfW zurückgreifen. Die Konditionen sind günstig: Finanziert werden kann der Bedarf von 25.000 Euro bis zu max. 25 Millionen Euro – abhängig von der wirtschaftlichen Situation und mit einem aktuellen Zinssatz ab 1 % eff. und langen Laufzeiten. Förderung für ein breites Spektrum an Unternehmen: Freiberufler, junge und mittelständische Unternehmen Mit dem Digitalisierungs- und Innovationskredit profitieren kleine und mittelständische Marktteilnehmer von einer umfangreichen Förderung mit optional bis zu 70% Haftungsfreistellung für die Hausbank. Das Darlehen kann mit anderen Fördermitteln kombiniert werden, jedoch nicht mit anderen haftungsfreigestellten Programmen der KfW. Gegenüber den Angeboten der Hausbank bieten diese Darlehen meist Kostenvorteile und eine vergleichsweise längere Laufzeit und Zinsbindung. Sie finanzieren regelmäßig bis zu 100 % der Entwicklungsvorhaben, hier insbesondere auch Betriebsmittel über die gesamte Laufzeit. Finanzierung digitaler Vorhaben: Fertigungstechniken, Datensicherheit, Vernetzungen Die Produktion von morgen benötigt nicht nur vernetzte ERP- und Produktions­systeme und neue Verfahren wie z. B. den 3D-Druck. Gefragt sind oft auch Apps, digitale Plattformen und Vertriebskanäle für den elektronischen Handel. Für manche Unternehmen ist der Ausbau von innerbetrieblichen Breitbandnetzen unerlässlich, andere passen ihre IT, Datenschutzkonzepte oder Big Data-Anwendungen neuen Gegebenheiten an. Diese und viele weitere strukturelle Veränderungen werden durch die KfW unterstützt. Förderung von Innovationen: neue und verbesserte Produkte, Dienstleistungen, Organisation Der Kreditbetrag kann genutzt werden, um neue oder verbesserte Produkte zu entwickeln und um Verfahren, Prozesse oder Dienstleistungen zu etablieren. Innovative Unternehmen zur Finanzierung des gesamten Finanzierungsbedarfes : Förderung bis zu 7,5 Mio. Euro pro Finanzierungsbedarf Als innovatives Unternehmen gelten Unternehmen, die zumindest eine der folgenden Kriterien erfüllen:

- überdurchschnittliches Wachstum,

- „definierte“ Investitionen in Forschung und Entwicklung oder

- eine bereits erhaltene Innovationsförderung bzw. ein Wagniskapitalinvestment. Der Digitalisierungs-und Innovationskredit wird über Finanzierungspartner vor Ort beantragt und ausgezahlt – das kann die Hausbank sein oder andere Geschäftsbanken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken. Diese beurteilen die einzureichenden Konzepte auch unter den Gesichtspunkten des Risikos und stellen nach bankinterner Zustimmung den Antrag bei der KFW. Weitere Informationen geben wir in einem unverbindlichem Vorgespräch gerne und unterstützen Sie auf wünsch bei der Konzeptionierung und Beantragung des Programmes.

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