top of page

GRW-Zuschuss bis 50% in Brandenburg (Berlin 35%) jetzt noch beantragen


Richtlinie läuft aus, baldiger Run auf die Mittel wahrscheinlich

Bis zu 50% nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss auf Investitionen in vielen Branchen und im Tourismus/Gastgewerbe mit Beherbergung sind seit 1.1.2012 nur im Land Brandenburg (Berlin 35%/10%) möglich, d.h. tatsächlich bis zu 50% jeden investierten Euros gibt es vom Land "geschenkt" dazu, wie viele unsere Mandanten wissen.

Nur, die Zeit zum Handeln in 2012 wird nun wirklich knapp, man geht z. Bsp. bei der Investionsbank des Landes Brandenburg (ILB) davon aus, dass die für 2012 budgetierten EU-Zuschüsse nicht unbedingt bis Ende des Jahres reichen werden.

Das bedeutet zwar nicht, dass man im nächsten Jahr nichts mehr bekäme, doch da das EU-Zuschussprogramm Ende 2013 verbindlich ausläuft, kommen dann alle diejenigen Unternehmen erst einmal zum Zuge, die ggfs. in 2012 zwar komplett beantragt haben, aber mangels Haushaltsmittel nicht mehr zum Zuge kamen. Zudem gibt es beim Auslaufen eines Förderprogrammes immer eine "Schlussrallye" auf die Mittel, so dass es in 2013 dann "eng wird".

Unser Tipp: Egal, ob Sie dieses oder nächstes/übernächstes Jahr investieren wollen, leiten Sie das Zuschussverfahren inkl. Finanzierungsprojekt komplett ein. Selbst wenn die Bewilligung erst nächstes Jahr erfolgen kann, Sie wären dann sicher dabei. Die Investition können Sie zudem auch nach 2013 durchführen!

Bedingungen sind:

  • Alle Branchen: Zugehörigkeit zu einem der 8 Cluster und 16 Branchenkompetenzfelder, hier zur Branchenübersicht "Berlin/Brandenburg"...

  • Tourismusbranche: Marketingtechnische Berücksichtigung eines der Förderthemen im Tourismus, wie z.Bsp. Rad- oder Gesundheitstourismus als zusätzliches Angebot.

Dies ist nur möglich, wenn das eigene Haus in max. 5 km Luftlinie/Radius zu einem der vielen überregionalen Radwanderwege der Kategorien A,B oder C oder in einem Kurort (Bad) liegt sowie die "restliche Finanzierung" (Förderkredite, Hausbank) dargestellt werden kann. Die Investitionen an sich müssen sich hierbei noch nicht einmal auf z.Bsp. den Radttourismus direkt beziehen (also Zimmerausstattung, bauliche Investitionen, Technik usw. sind dabei komplett förderfähig!), im Marketing und Angebot muss das Thema aber zukünftig oder verstärkt berücksichtigt werden, was ja sinnvoll ist.

Auch der Ankauf und Investitionen in von der Stillegung bedrohten Betriebsstätten ist voll förderfähig!

Wie helfen wir unseren Mandanten? Wir prüfen vorab unverbindlich Ihre Chancen. Im Rahmen eines unverbindlichen Vorgespräches hier im Hause prüfen wir Ihre Fördermöglichkeiten für Sie völlig unverbindlich und kostenfrei. Sollten Sie uns zur Beantragung der Zuschüsse und Gesamtfinanzierung beauftragen wollen, binden wir auf Wunsch Beratungskostenzuschüsse sowie eine anteilige Erfolgshonorierung ein, so dass Ihr Risiko überschaubar bleibt.

Praxisbeispiel und Referenzen gefällig? Hier zu einem realen Beispiel aus dem Land Brandenburg, hier....

Wir freuen uns auf einen Anruf zwecks Vereinbarung eines unverbindlichem Termins zur Prüfung oder Klärung erster Fragen, zu unseren Kontaktdaten und Referenzen...

Archiv

bottom of page