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Brandenburg: GRW-Richtlinie noch bis 30.6.2014 verlängert

Wie wir erfahren haben, wird die GRW-Zuschussrichtlinie des Landes Brandenburg noch ein letztes Mal bis 30.6.2014 verlängert, offensichtlich sind noch Haushaltsmittel vorhanden, die bevor die Richtlinie dann endgültig ausläuft.

Wer aber heute schon weiß, dass er kurz-/mittelfristig investieren will/muss, kann den Zuschussantrag jetzt noch stellen, selbst wenn die Investition erst innerhalb der nächsten max. 36 Monaten (!) umgesetzt wird.

Wir können den Zuschuss für Sie erreichen, wenn:

  • Ihre geplanten Investitionen mind. TEUR 100 - netto (Tourismus TEUR 60 - netto) beantragen (kleine Richtlinie bis max. TEUR 1.500, anschließend große Richtlinie),

  • die Gesamtfinanzierung geschlossen ist (Begleitung Hausbank, Förderkredite oder Eigenmittel) sowie

  • alle übrigen Bedingungen erfüllt sind (Überregionalität der Umsätze, Branchenkriterien, etc.).

Rechnen Sie bitte rd. drei bis vier Monaten Bearbeitungszeit bis zur abschließenden Bewilligung (Auszahlungsreife)!

Was wir dabei für unsere Mandanten tun?

Wir führen durch das gesamte Antragsverfahren, kümmern uns - wenn nötig - mit Ihnen um die Gesamtfinanzierung mit der Hausbank (Konzept, begleitende Beratung, etc.), beziehen weitere Förderkredite mit ein und beraten bis zum erfolgreichen Abschluss (Bewilligung).

Wie erfahren Sie, ob Ihr Unternehmen einen Zuschuss erhalten kann? Am besten vereinbaren Sie einen unverbindlichen Gesprächstermin mit uns, wir prüfen dann gemeinsam mit Ihnen, ob Ihr Unternehmen in die Richtlinie "passt". Weitere Infos erhalten Sie vorab in den News auf unserer webweite zum Thema.

Update v. 27.11.2013: Aktuell wird im Wirtschaftsministerium des Landes Brandenburg bzw. in der Investitionsbank des Landes Brandenburg darüber diskutiert, ob alle im Rahmen der bis 30.6.2013 verlängerten Richtlinie in 2014 eingehenden / bewilligten Anträge "nur noch" mit 35% bezuschusst werden (bisher

40%/50% für südwestl./nordöstl. Brandenburg). Eine Bestätigung steht noch aus.

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