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35% Zuschuss für Berliner Unternehmen bei Investitionen

Kostenfreie Vorprüfung

Auch im Land Berlin können Investitionen der gewerblichen Wirtschaft hoch gefördert werden, maximal 35 % steuert das Land hinzu, ob Errichtung einer neuen Betriebsstätte, auch im Rahmen einer Existenzgründung, Erweiterung einer bestehenden, bei Investitionen zur Einführung neuer Produkte/Produktlinien, bei grundlegenden Änderungen des Gesamtproduktionsverfahrens einer Betriebsstätte oder auch bei der Übernahme einer stillgelegten oder von der Stilllegung bedrohten Betriebsstätte.

Kleine Unternehmen bis 10 Mio. EUR Jahresumsatz und weniger als 50 Beschäftigte können hierbei im Fördergebiet C (der überwiegende Teil) bis max. 35% Zuschuss erhalten(Fördergebiet D max. 20%), wobei auch der betriebsnotwendige Grunderwerb (sonst nicht förderfähig) mit 10% gefördert werden kann. Macht das Unternehmen mehr Umsatz (bis max. 50 Mio. EUR) und beschäftigt es bis 249 Mitarbeiter, erhält es max. 25% Zuschuss im Fördergebiet C (Fördergebiet D = 10%).

Berlin setzt zwar wirtschaftspolitische Förderschwerpunkte auf die Kompetenzfelder Biotechnologie, Medizintechnik, Informations- u. Kommunikationstechnologie/Medien, Verkehrstechnik, Optische Technologien sowie Energietechnik, fördert aber auch alle Branchen, die nicht auf einer speziellen Negativliste stehen (z.Bsp. Krankenhäuser, Schiffsbau, etc.) und den Nachweis über strukturelle Effekte erbringen können. Diese sind i.d.R. bei Investitionsverfahren gegeben, bei zur Hebung und Stabilisierung der Beschäftigung führen, die regionale Innovationskraft stärken, bei Existenzgründungsvorhaben sowie bei der Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Frauen und Jugendlichen.

Investitionen in den Bereich Fremdenverkehr sind ebenfalls - mit max. 10% - förderfähig, wenn eine Größenordnung von 50 Zimmern nicht überschritten wird.

Investitionen sind erst ab einem Umfang i.H.v. mind. 10.000 EUR förderfähig (Bagatellgrenze).

Bei Beantragung muss neben einer Vielzahl von Unterlagen, eine betriebswirtschaftliche Konzeption/Gutachten sowie eine verbindliche Durchfinanzierungsbestätigung der beteiligten Kredit- und Fördergeber vorliegen.

Wichtig ist - und hier verbauen sich schon seit Jahren nicht wenige Unternehmer durch übereilte Finanzierungen und Investitionen erhebliche Zuschüsse -, die Investition darf nicht vor Bewilligung des Vorhabensbeginns begonnen werden! Weitere Rahmenbedingungen sind anhand der Richtlinie und der praktischen Auslegung im Einzelfall zu prüfen.

Unser Angebot: Wir prüfen für Interessenten kostenfrei, ob und bis zu welchem maximalen Satz eine Förderung im Einzelfall im Land möglich ist, hier anhand der nötigen Informationen und im Rahmen eines persönlichen Gespräches in unserem Hause, und begleiten den gesamten Antrags- und Finanzierungsprozess inkl. Gutachtenerstellung auf anteiliger Erfolgsbasis.

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