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Vorweggenommene Erbfolge: Steueroptimierung mit Vorbehaltsnießbrauch


Wer mit "warmen Händen" gibt, erntet und erlebt nicht nur Dank, sondern kann bestehende steuerliche Freibeträge für den "Erbfall" schon zu Lebzeiten mehrfach nutzen. Möglich macht dies die Vereinbarung eines "Nutzungsrechtes" (Nießbrauch) z.Bsp. der Eltern/übergebenden Generation, denen dann weiterhin die Erträge des übertragenen Vermögens zustehen (z.Bsp. Mieten/Pachten). Dies können Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien sein.

Im Gegensatz zur vorbehaltlosen Schenkung (ohne Nießbrauch/Nutzungsrecht) wird hierbei vom Steuerwert des Gebäudes der sog. "Kapitalwert der lebenslangen Nutzung" abgezogen, der sich nach einer festgelegten Formel aus den Mieteinkünften berechnet.

Beispiel: Der steuerliche Schenkungswert einer Immobilie beträgt 1 Mio. EUR. Bei einer Schenkung ohne Nießbrauch würde hier bei einer Schenkung zugunsten eines Kindes alle 10 Jahre ein Freibetrag i.H.v. TEUR 400 angesetzt, die Differenz, also TEUR 600, wären zu versteuern, dies im Beispiel dann nach Höhe de Schenkung und Steuerklasse mit 15-30%, ein nicht unerheblicher Betrag, der liquide zur Verfügung stehen muss.

Besteht jedoch ein Nießbrauch und der rechnerische Kapitalwert der lebenslangen Nutzung/Mieteinkünfte beträgt z.Bsp. rd. TEUR 680, was schnell der Fall sein kann, dann wäre dieser Wert abzuziehen, so dass der steuerlich verbleibende Schenkungswert nur noch rd. TEUR 320 betrüge und innerhalb des steuerfreien Freibetrages von hier TEUR 400 verbliebe. es fallen also keine Steuern an.

Bei diesem Weg gibt es eine ganze Reihe von Varianten und Optimierungsmöglichkeiten sowie Unterschiede hinsichtlich der Familien- und Verwandschaftssituation.

ACHTUNG:

1. Ein Nießbrauch hemmt jedoch die sog. Abschmelzungsfrist (10 Jahre) von Ansprüchen unliebsamer Erben, die eigentlich durch eine Schenkung vom Erbe ausgeschlossen werden sollen.

2. Bei unternehmenseigenen Immobilien müssen vorher Gestaltungsfragen geklärt werden, wenn das Unternehmen mit Immobilie übertragen werden soll, hier sieht die Situation gänzlich anders aus.

Wir beraten Sie bzgl. Ihrer Individuellen Möglichkeiten durch unser interdisziplinäres Beratungsteam.

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