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Bis zu 50% Zuschuss für gastgewerbliche Investitionen im Land Brandenburg nur noch kurze Zeit - Rich


Stellen Sie sich vor, Sie müssen einen sechstelligen Betrag in Ihr Unternehmen investieren und jemand bietet Ihnen an, die Hälfte des Betrages zu übernehmen - nicht als Kredit oder Beteiligung, nein komplett geschenkt! Gibt es nicht? Doch und zwar schon seit Jahren. Möglich ist dies für gastgewerbliche Unternehmen in Brandenburg, aber nicht mehr lange. Was jetzt noch geht lesen Sie hier.

Hohe Förderquote: Bis zu 50% (nordöstl. Brandenburg, sonst 40%) nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss auf Investitionen im Tourismus/Gastgewerbe mit Beherbergung sind seit 1.1.2012 nur im Land Brandenburg möglich, d.h. tatsächlich bis zu 50% jeden investierten Euros gibt es vom Bund/Land "geschenkt" dazu. Nötig ist ein Antrag bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg und eine geschlossene Gesamtfinanzierung.


Richtlinie läuft aus: Die Zeit zum Handeln wird jetzt knapp, die Richtlinie läuft dieses Jahr zum einem aus, zum anderen werden die Mittel wohl nicht bis Ende des Jahres reichen, da ein "Run" auf ein derartiges Programm zum Schluss üblich ist.

Klare Empfehlung: Egal, ob Sie dieses oder nächstes Jahr investieren wollen, leiten Sie das Zuschussverfahren inkl. Finanzierungsprojekt jetzt schon komplett ein. Die Investition können Sie zudem auch nach 2013 durchführen (maximal können die Investitionen über 36 Monate verteilt werden)!



Bedingungen:
 Marketingtechnische Berücksichtigung eines der Förderthemen im Tourismus, wie z.Bsp. Rad-, Wasser- oder Gesundheitstourismus im Angebot. Dies ist nur möglich, wenn das eigene Haus in max. 5 km Entfernung (Fahrweg) zu einem der vielen überregionalen Radwanderwege der Kategorien A,B oder C, an einer touristisch nutzbaren Wasserstraße oder in einem Kurort (Bad) liegt sowie die "restliche Finanzierung" (Förderkredite, Hausbank, etc.) dargestellt werden kann. Die Investitionen an sich müssen sich hierbei noch nicht einmal auf z.Bsp. den Rad- oder Wassertourismus direkt beziehen (also auch Zimmerausstattung, bauliche Investitionen, Technik usw. sind dabei komplett förderfähig!), im Marketing und Angebot muss das Thema aber zukünftig oder weiterhin berücksichtigt werden, was ja ohnehin sinnvoll und leicht umsetzbar ist.Auch der Ankauf und Investitionen in von der Stilllegung bedrohten Betriebsstätten ist voll förderfähig!


Unser Angebot: Wir prüfen vorab unverbindlich und kostenfrei Ihre Chancen sowie die Förderfähigkeit im Rahmen eines unverbindlichen Vorgespräches, um zu klären, ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist. Sollten Sie uns zur Beantragung der Zuschüsse und Gesamtfinanzierung beauftragen wollen, binden wir auf Wunsch Beratungskostenzuschüsse sowie eine anteilige Erfolgshonorierung ein.


Praxisbeispiel und Referenzen: Das beste Argument sind Referenzen Ihrer Kollegen, diese finden Sie auf unserer Webseite hier oder lesen Sie einen Artikel mit Praxisbeispiel hier...

Terminvereinbarung - erste Fragen: Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine E-Mail, gerne führen wie ein unverbindliches Vorgespräch mit Ihnen durch.

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